Betriebsobergrenze

Betriebsobergrenze

Die Novellierung der Düngeverordnung vom 30.04.2020 schreibt weiter die Einhaltung der Betriebsobergrenze für Stickstoff, umgangssprachlich „170 kg N Grenze“ vor. Durch den Wegfall der Pflicht zur Erstellung eines gesamtbetrieblichen Nährstoffvergleiches, aber der bleibenden Grenze der 170 kg N/ aus organischen und organischen-mineralischen Düngern, haben wir ein Modul entwickelt, um diese zu berechnen.                      

Diese 170 kg N Grenze ist unabhängig vom Düngedarf und gilt europaweit nach der Nitratrichtline der EU.

Die Betriebsobergrenze wird bei Kontrollen der Einhaltung des Düngerrechts weiter kontrolliert und muss deshalb auch vorgelegt werden.

Die innerbetriebliche Obergrenze verschiebt sich durch die Veränderung der Düngeverordnung vom 01.05.2020. Es müssen Flächen mit Restriktionen bei der N Düngung bei der Berechnung der Betriebsobergrenze berücksichtigt werden (§6 Abs.4).

Wenn Sie schon Kunde bei uns sind, haben Sie die Möglichkeit, die Daten aus einem anderen Modul des Nährstoffmanagers in das Modul Betriebsobergrenze zu übernehmen.

Sie können im Modul Ihre Schläge mit den bestehenden Restriktionen einzeln oder Kultur-gebunden eintragen .               

Durch die Eingabe Ihrer Tierhaltung errechnet das Programm die anfallende Wirtschaftsdüngermenge mit den entsprechenden Inhaltsstoffen.

Desweitern können Sie Wirtschaftsdüngerabgaben in das Programm eintragen. Diese können, wenn der Wirtschaftsdünger einer kompletten Tierart abgegeben wird, auch plausibilisiert werden. Durch diese Plausibilisierung entstehen keine Differenzen zwischen Meldeprogramm und der Betriebsobergrenze.

Das Programm erzeugt eine informative und übersichtliche Darstellung Ihrer Daten. Diese beinhaltet neben Ihrer innerbetriebliche Obergrenze an org./org.-mineralischen Düngern/ha und den momentanen IST-WERT auch die benötigten Lagerflächen und die Lagerdauer für Ihre Wirtschaftsdünger.